Die Idee des genossenschaftlichen Wohnens ist im Grunde ganz einfach: Vermietet werden die Wohnungen ausschließlich an Mitglieder der Genossenschaft. Dazu kann man Geschäftsanteile erwerben. Die Wohnungen haben in der Regel eine Größe von 50 qm für Alleinstehende, 60 qm für zwei Personen und 75 qm für drei Personen. Für einen Haushalt von vier Personen gibt es auch Wohnungen mit 85 qm.
Für den Beitritt zur Genossenschaft bedarf es einer schriftlichen Erklärung, der Zahlung eines Eintritssgeldes von 25,- Euro und eines 1. Geschäftsanteils von 160,- Euro. Bei Zuteilung einer Wohnung werden vier weitere Geschäftsanteile in einem Wert von 640,- Euro fällig. Achtung: Dies ist keine Kaution.
Für den Bezug einiger Wohnungen ist eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsbescheinigung) im öffentlich geförderten Wohnungsbau notwendig. Anträge auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung sind bei der Stadtverwaltung Büdingen erhältlich.