Mieter sind Mitglieder der Büdingen Baugenossenschaft

Die Idee des genossenschaftlichen Wohnens ist im Grunde ganz einfach: Vermietet werden die Wohnungen ausschließlich an Mitglieder der Genossenschaft. Dazu kann man Geschäftsanteile erwerben.

Für den Beitritt zur Genossenschaft bedarf es einer schriftlichen Erklärung, der Zahlung eines Eintritssgeldes von 25,- Euro und eines 1. Geschäftsanteils von 160,- Euro. Bei Zuteilung einer Wohnung werden vier weitere Geschäftsanteile in einem Wert von 640,- Euro fällig. Achtung: Dies ist keine Kaution.

Wir haben 2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen.

Für den Bezug weniger Wohnungen ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung notwendig. Anträge auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung sind bei der Stadtverwaltung Büdingen erhältlich.

Für die ürigen Wohnungen gibt es keine Eintschränkungen.





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