Die Idee des genossenschaftlichen Wohnens ist im Grunde ganz einfach: Vermietet werden die Wohnungen ausschließlich an Mitglieder der Genossenschaft. Dazu kann man Geschäftsanteile erwerben.
Für den Beitritt zur Genossenschaft bedarf es einer schriftlichen Erklärung, der Zahlung eines Eintritssgeldes von 25,- Euro und eines 1. Geschäftsanteils von 160,- Euro. Bei Zuteilung einer Wohnung werden vier weitere Geschäftsanteile in einem Wert von 640,- Euro fällig. Achtung: Dies ist keine Kaution.
Wir haben 2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen.
Für den Bezug weniger Wohnungen ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung notwendig. Anträge auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung sind bei der Stadtverwaltung Büdingen erhältlich.
Für die ürigen Wohnungen gibt es keine Eintschränkungen.